§ 8 ESV 2012 Prüfungen vor Inbetriebnahme

Elektroschutzverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

1.

elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,

2.

elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,

3.

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.03.2012 bis 31.12.9999

Eine Prüfung vor Inbetriebnahme ist erforderlich für

1.

elektrische Anlagen nach ihrer Errichtung oder Wiedererrichtung,

2.

elektrische Anlagen oder Anlagenteile nach wesentlichen Änderungen, wesentlichen Erweiterungen oder nach Instandsetzung,

3.

ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel nach Änderungen oder nach Instandsetzung.

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