Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
(1) Für die Gehaltskasse zeichnen die ObmännerObleute gemeinsam.
(2) Die ObmännerObleute sind berechtigt, zur Zeichnung für die Gehaltskasse dem Direktor der Gehaltskasse Zeichnungsbefugnis in Vertretung eines Obmannes zu erteilen.
(1) Für die Gehaltskasse zeichnen die ObmännerObleute gemeinsam.
(2) Die ObmännerObleute sind berechtigt, zur Zeichnung für die Gehaltskasse dem Direktor der Gehaltskasse Zeichnungsbefugnis in Vertretung eines Obmannes zu erteilen.