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(2) § 4 Z 1 und 2 und § 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 337/2010 treten mit 31. Dezember 2010 in Kraft; § 19 Abs. 1 und die Absatzbezeichnung „(2)“ treten mit Ablauf des 30. Dezember 2010 außer Kraft.
(3) § 10, § 11, § 15, § 15a samt Überschrift und § 18 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2011 treten mit 31. Dezember 2011 in Kraft.
(4) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.
(2) § 4 Z 1 und 2 und § 9 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 337/2010 treten mit 31. Dezember 2010 in Kraft; § 19 Abs. 1 und die Absatzbezeichnung „(2)“ treten mit Ablauf des 30. Dezember 2010 außer Kraft.
(3) § 10, § 11, § 15, § 15a samt Überschrift und § 18 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 462/2011 treten mit 31. Dezember 2011 in Kraft.
(4) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2013 außer Kraft.