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Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß § 22l BWG§ 18 OffV zur Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Risikominderung offen zu legen(weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß Paragraph 22 l, BWG zur Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Risikominderung offen zu legen.
Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß § 22l BWG§ 18 OffV zur Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Risikominderung offen zu legen(weggefallen) seit 01.01.2014 weggefallen. Kreditinstitute, die einen fortgeschrittenen Messansatz gemäß Paragraph 22 l, BWG zur Berechnung ihres Mindesteigenmittelerfordernisses für das operationelle Risiko verwenden, haben eine Beschreibung der Verwendung von Versicherungen und anderer Risikoübertragungsmechanismen zur Risikominderung offen zu legen.