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Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den §§ 22c bis 22f BWG berechnen, haben – gegebenenfalls nach Handels- und Nicht-Handelsbuch getrennt – folgende Informationen offen zu legen: Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den Paragraphen 22 c, bis 22f BWG berechnen, haben – gegebenenfalls nach Handels- und Nicht-Handelsbuch getrennt – folgende Informationen offen zu legen:
Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den §§ 22c bis 22f BWG berechnen, haben – gegebenenfalls nach Handels- und Nicht-Handelsbuch getrennt – folgende Informationen offen zu legen: Kreditinstitute, die die gewichteten Forderungsbeträge für verbriefte Forderungen gemäß den Paragraphen 22 c, bis 22f BWG berechnen, haben – gegebenenfalls nach Handels- und Nicht-Handelsbuch getrennt – folgende Informationen offen zu legen: