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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß § 22i BWG§ 12 OffV folgende Informationen offen zu legen: Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß Paragraph 22 i, BWG folgende Informationen offen zu legen:
Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß § 22i BWG§ 12 OffV folgende Informationen offen zu legen: Kreditinstitute haben zum operationellen Risiko gemäß Paragraph 22 i, BWG folgende Informationen offen zu legen: