§ 19 VermV (weggefallen)

Vermessungsverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß § 2a GUG erfolgt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen und Pläne vom 1. Dezember 1994, BGBl. Nr. 562/1994 außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß Paragraph 2 a, GUG erfolgt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen und Pläne vom 1. Dezember 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1994, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Pläne, die auf Grund der Bestimmungen der Vermessungsverordnung 1994, BGBl. Nr. 562/1994, erstellt worden sind, dürfen bis höchstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingebracht werden, wobei die Einbringung gemäß den Bestimmungen des § 15 zu erfolgen hat.Pläne, die auf Grund der Bestimmungen der Vermessungsverordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1994,, erstellt worden sind, dürfen bis höchstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingebracht werden, wobei die Einbringung gemäß den Bestimmungen des Paragraph 15, zu erfolgen hat.
§ 19 VermV (weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.11.2016

In Kraft vom 07.05.2012 bis 30.11.2016
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß § 2a GUG erfolgt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen und Pläne vom 1. Dezember 1994, BGBl. Nr. 562/1994 außer Kraft.Diese Verordnung tritt mit dem Tag in Kraft, an dem die elektronische Umschreibung der Daten des Grundbuchs gemäß Paragraph 2 a, GUG erfolgt. Gleichzeitig mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über Vermessungen und Pläne vom 1. Dezember 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1994, außer Kraft.
  2. (2)Absatz 2Pläne, die auf Grund der Bestimmungen der Vermessungsverordnung 1994, BGBl. Nr. 562/1994, erstellt worden sind, dürfen bis höchstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingebracht werden, wobei die Einbringung gemäß den Bestimmungen des § 15 zu erfolgen hat.Pläne, die auf Grund der Bestimmungen der Vermessungsverordnung 1994, Bundesgesetzblatt Nr. 562 aus 1994,, erstellt worden sind, dürfen bis höchstens zwei Jahre nach Inkrafttreten dieser Verordnung eingebracht werden, wobei die Einbringung gemäß den Bestimmungen des Paragraph 15, zu erfolgen hat.
§ 19 VermV (weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen.

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