§ 18 VermV (weggefallen)

Vermessungsverordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2016 bis 31.12.9999
§ 18.Paragraph 18,

Als Zeitpunkt der technischen Umsetzung des Geschäftsregisters und der Trennstücktabelle gemäß § 9 Abs. 2 Z 4 VermG§ 18 VermV sowie der Ersichtlichmachungen gemäß § 8 Z 2 lit(weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen. c wird das Inkrafttreten dieser Verordnung festgelegt. Als Zeitpunkt der technischen Umsetzung des Geschäftsregisters und der Trennstücktabelle gemäß Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4, VermG sowie der Ersichtlichmachungen gemäß Paragraph 8, Ziffer 2, Litera c, wird das Inkrafttreten dieser Verordnung festgelegt.

Stand vor dem 30.11.2016

In Kraft vom 07.05.2012 bis 30.11.2016
§ 18.Paragraph 18,

Als Zeitpunkt der technischen Umsetzung des Geschäftsregisters und der Trennstücktabelle gemäß § 9 Abs. 2 Z 4 VermG§ 18 VermV sowie der Ersichtlichmachungen gemäß § 8 Z 2 lit(weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen. c wird das Inkrafttreten dieser Verordnung festgelegt. Als Zeitpunkt der technischen Umsetzung des Geschäftsregisters und der Trennstücktabelle gemäß Paragraph 9, Absatz 2, Ziffer 4, VermG sowie der Ersichtlichmachungen gemäß Paragraph 8, Ziffer 2, Litera c, wird das Inkrafttreten dieser Verordnung festgelegt.

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