§ 17 VermV (weggefallen)

Vermessungsverordnung 2010

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2016 bis 31.12.9999
§ 17 VermV (weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen.Paragraph 17,

Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF/A-1b und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 11 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 15 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht. Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF/A-1b und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß Paragraph 11, Absatz 4, ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß Paragraph 15, Absatz 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.

Stand vor dem 30.11.2016

In Kraft vom 07.05.2012 bis 30.11.2016
§ 17 VermV (weggefallen) seit 01.12.2016 weggefallen.Paragraph 17,

Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF/A-1b und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß § 11 Abs. 4 ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß § 15 Abs. 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht. Urkunden dürfen ausschließlich im Format PDF/A-1b und Signaturen ausschließlich im Format XML-DSig übermittelt werden. Die Koordinatendatei gemäß Paragraph 11, Absatz 4, ist als formatiertes Textdokument einzubringen. Die technische Spezifikation der Schnittstellen gemäß Paragraph 15, Absatz 2 und nähere Beschreibungen der zulässigen Formate und Signaturen sowie nähere technische Festlegungen bezüglich Anträge und Urkunden werden im Amtsblatt für das Vermessungswesen kundgemacht.

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