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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Die Flächenausmaße sind auf ganze Quadratmeter gerundet anzugeben.
(3) Die Maßzahlen und die Koordinaten der Punkte sind mit zwei Dezimalstellen in Meter, die Bestimmungselemente der Kreisbögen sind mit drei Dezimalstellen anzugeben.
(4) Sind von einer Grenzvermessung mehrere Katastralgemeinden betroffen, so ist je Katastralgemeinde ein Plan vorzulegen, wobei die Gegenüberstellung gemäß Abs. 1 Z 2 jeweils nur eine Katastralgemeinde umfassen darf. Zusätzliche Angaben, die der Übersichtlichkeit von katastralgemeindenübergreifenden Informationen dienen, sind zulässig.
(5) Soweit die erforderlichen vermessungstechnischen Angaben gemäß Abs. 1 Z 4 und 5 und 7 in einem im Technischen Operat vorhandenen Plan enthalten sind, können diese Angaben unter Verweis auf diesen Plan entfallen.
(6) Die einer Teilung vorausgehende Vereinigung von Grundstücken ist nicht im Plan darzustellen sondern vorab gemäß § 12 Vermessungsgesetz zu beantragen.
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(2) Die Flächenausmaße sind auf ganze Quadratmeter gerundet anzugeben.
(3) Die Maßzahlen und die Koordinaten der Punkte sind mit zwei Dezimalstellen in Meter, die Bestimmungselemente der Kreisbögen sind mit drei Dezimalstellen anzugeben.
(4) Sind von einer Grenzvermessung mehrere Katastralgemeinden betroffen, so ist je Katastralgemeinde ein Plan vorzulegen, wobei die Gegenüberstellung gemäß Abs. 1 Z 2 jeweils nur eine Katastralgemeinde umfassen darf. Zusätzliche Angaben, die der Übersichtlichkeit von katastralgemeindenübergreifenden Informationen dienen, sind zulässig.
(5) Soweit die erforderlichen vermessungstechnischen Angaben gemäß Abs. 1 Z 4 und 5 und 7 in einem im Technischen Operat vorhandenen Plan enthalten sind, können diese Angaben unter Verweis auf diesen Plan entfallen.
(6) Die einer Teilung vorausgehende Vereinigung von Grundstücken ist nicht im Plan darzustellen sondern vorab gemäß § 12 Vermessungsgesetz zu beantragen.