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Auftauchprotokoll
------------(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.
AuftauchprotokollDie Novellierungsanweisungen der Z 9 und 10 der Novelle BGBl. I Nr. 123/2004 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
(Anm9.: In den §§ 30, 32 samt Überschrift, 33, 36, 37, 38, 39, 42, 44, 46 und in Anhang nicht darstellbar5 und 7 werden die Worte „Signalmann“ bzw. „Signalmänner“ durch die Worte „Signalperson“ bzw. „Signalpersonen“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt und die jeweiligen Artikelwörter grammatikalisch angepasst.
10. In den §§ 30, es35, 36, 38, 46 und im Anhang 7 wird aufdas Wort „Gasmann“ durch die gedruckteBezeichnung „die für die Versorgung mit Atemgas zuständige Person“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form des BGBlersetzt. verwiesen).
Auftauchprotokoll
------------(Anm.: Anlage 7 ist als PDF dokumentiert.
AuftauchprotokollDie Novellierungsanweisungen der Z 9 und 10 der Novelle BGBl. I Nr. 123/2004 konnten nicht eingearbeitet werden und lauten:
(Anm9.: In den §§ 30, 32 samt Überschrift, 33, 36, 37, 38, 39, 42, 44, 46 und in Anhang nicht darstellbar5 und 7 werden die Worte „Signalmann“ bzw. „Signalmänner“ durch die Worte „Signalperson“ bzw. „Signalpersonen“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form ersetzt und die jeweiligen Artikelwörter grammatikalisch angepasst.
10. In den §§ 30, es35, 36, 38, 46 und im Anhang 7 wird aufdas Wort „Gasmann“ durch die gedruckteBezeichnung „die für die Versorgung mit Atemgas zuständige Person“ in der jeweiligen grammatikalisch entsprechenden Form des BGBlersetzt. verwiesen).