Anl. 4 DMV

Düngemittelverordnung 2004

Versionenvergleich

Information zum Versionenvergleich

Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.

Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.


Aktuelle Fassung

In Kraft vom 10.06.2010 bis 31.12.9999
Toleranzen1. Mineralische StickstoffdüngerFür mineralische Stickstoffdünger beträgt die Toleranz 1% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen gesamten Stickstoffgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstoffform angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstoffform 1/10 des Gehaltes der Stickstoffform. Die für den Gesamtstickstoff festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden.

Gehalt an Spurennährstoffen über 2%

0,4 Gewichtsprozent

Gehalt an Spurennährstoffen bis 2%

1/5 des angegebenen Gehaltes

6. Mineralische MehrnährstoffdüngerFür mineralische Mehrnährstoffdünger beträgt die Toleranz 1/5 je angegebenem Nährstoffgehalt, jedoch für den einzelnen Nährstoff nicht mehr als:

Nährstoff

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,1 N

Phosphat

1,1 P2O5

Kaliumoxid

1,1 K2O

Kalk

3,0 CaO

Magnesiumoxid

0,9 MgO

Chlorid

0,2 Cl

negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt an Primärnährstoffen insgesamt höchstens:

NP-Dünger

1,5

NK-Dünger

1,5

PK-Dünger

1,5

NPK-Dünger

1,9

Für Gehalte an Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten beträgt die Toleranz je Nährstoffform oder Nährstofflöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngemittels am Nährstoffgesamtgehalt, höchstens 2 Gewichtsprozente. Die für

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,2 N

Phosphat

2,0 P2O5

Kaliumoxid

1,2 K2O

Calciumoxid

3,0 CaO

Magnesiumoxid

1,0 MgO

Maximale Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der wertvermindernden Seite für N, P2O5 und K2O insgesamt

3

8. Biogasgülle

Für Biogasgülle beträgt die Gehalte der einzelnen Nährstoffe und fürToleranz die Summe der Nährstoffgehalte festgesetzten Toleranzen dürfen aber nicht überschritten werden.Hälfte des angegebenen Nährstoffgehaltes, höchstens jedoch:

Nährstoff

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,2 N0,1

Phosphat

2,0 P2O50,05

Kaliumoxid

1,2 K2 O0,1

Calciumoxid 3,0 CaO
Magnesiumoxid 1,0 MgO
Maximale Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der wertvermindernden Seite für N, P2O5 und K2O insgesamt 3

Stand vor dem 09.06.2010

In Kraft vom 01.02.2004 bis 09.06.2010
Toleranzen1. Mineralische StickstoffdüngerFür mineralische Stickstoffdünger beträgt die Toleranz 1% (absoluter Wert in Gewichtsprozent) des angegebenen gesamten Stickstoffgehaltes. Wird in der Kennzeichnung mehr als eine Stickstoffform angegeben, so beträgt die Toleranz für den Gehalt jeder Stickstoffform 1/10 des Gehaltes der Stickstoffform. Die für den Gesamtstickstoff festgesetzte Toleranz darf aber nicht überschritten werden.

Gehalt an Spurennährstoffen über 2%

0,4 Gewichtsprozent

Gehalt an Spurennährstoffen bis 2%

1/5 des angegebenen Gehaltes

6. Mineralische MehrnährstoffdüngerFür mineralische Mehrnährstoffdünger beträgt die Toleranz 1/5 je angegebenem Nährstoffgehalt, jedoch für den einzelnen Nährstoff nicht mehr als:

Nährstoff

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,1 N

Phosphat

1,1 P2O5

Kaliumoxid

1,1 K2O

Kalk

3,0 CaO

Magnesiumoxid

0,9 MgO

Chlorid

0,2 Cl

negative Abweichungen vom angegebenen Gehalt an Primärnährstoffen insgesamt höchstens:

NP-Dünger

1,5

NK-Dünger

1,5

PK-Dünger

1,5

NPK-Dünger

1,9

Für Gehalte an Stickstoffformen und Phosphatlöslichkeiten beträgt die Toleranz je Nährstoffform oder Nährstofflöslichkeit 1/10 des Gehaltes des Düngemittels am Nährstoffgesamtgehalt, höchstens 2 Gewichtsprozente. Die für

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,2 N

Phosphat

2,0 P2O5

Kaliumoxid

1,2 K2O

Calciumoxid

3,0 CaO

Magnesiumoxid

1,0 MgO

Maximale Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der wertvermindernden Seite für N, P2O5 und K2O insgesamt

3

8. Biogasgülle

Für Biogasgülle beträgt die Gehalte der einzelnen Nährstoffe und fürToleranz die Summe der Nährstoffgehalte festgesetzten Toleranzen dürfen aber nicht überschritten werden.Hälfte des angegebenen Nährstoffgehaltes, höchstens jedoch:

Nährstoff

Absolute Werte in Gewichtsprozenten

Stickstoff

1,2 N0,1

Phosphat

2,0 P2O50,05

Kaliumoxid

1,2 K2 O0,1

Calciumoxid 3,0 CaO
Magnesiumoxid 1,0 MgO
Maximale Abweichungen vom angegebenen Gehalt nach der wertvermindernden Seite für N, P2O5 und K2O insgesamt 3

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten