Messgeräteverordnung (MGV) Fundstelle

Messgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Messgeräteverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (MessgeräteverordnungMGV) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich- Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden
StF: BGBl. II Nr. 274/2006 [CELEX-NrFundstelle seit 20.04.2016 weggefallen.: 32004L0022]

Änderung

BGBl. II Nr. 31/2016 [CELEX-Nr.: 32014L0032]

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1

Messgeräteverordnung

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens

Artikel 3

Änderung der Schankgefäßeverordnung

Artikel 4

Änderung der Eich-Zulassungsverordnung

Artikel 5

Änderung der Verordnung über die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen

Auf Grund des § 18 Z 2 und 5 des Maß- und Eichgesetzes – MEG, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet:

Anmerkung

Die Messgeräteverordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 274/2006 kundgemacht.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 30.10.2006 bis 19.04.2016
Messgeräteverordnung
Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit, mit der eine Verordnung über Messgeräte erlassen wird (MessgeräteverordnungMGV) und die Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens, die Schankgefäßeverordnung, die Eich- Zulassungsverordnung und die Verordnung betreffend die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen geändert werden
StF: BGBl. II Nr. 274/2006 [CELEX-NrFundstelle seit 20.04.2016 weggefallen.: 32004L0022]

Änderung

BGBl. II Nr. 31/2016 [CELEX-Nr.: 32014L0032]

Präambel/Promulgationsklausel

Inhaltsverzeichnis

Artikel 1

Messgeräteverordnung

Artikel 2

Änderung der Verordnung über die gegenseitige Anerkennung auf dem Gebiet des Maß- und Eichwesens

Artikel 3

Änderung der Schankgefäßeverordnung

Artikel 4

Änderung der Eich-Zulassungsverordnung

Artikel 5

Änderung der Verordnung über die Anerkennung von eichtechnischen Prüfungen

Auf Grund des § 18 Z 2 und 5 des Maß- und Eichgesetzes – MEG, BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 137/2004, wird verordnet:

Anmerkung

Die Messgeräteverordnung wurde in Artikel 1 des BGBl. II Nr. 274/2006 kundgemacht.

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