§ 20 MGV (weggefallen)

Messgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
§ 20 MGV (1weggefallen) Wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit oder den Eichbehörden festgestellt, dass die „CE“-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht wurden, so sind Maßnahmen nach § 53 MEG einzuleitenseit 20.04.2016 weggefallen.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 30.10.2006 bis 19.04.2016
§ 20 MGV (1weggefallen) Wird vom Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit oder den Eichbehörden festgestellt, dass die „CE“-Kennzeichnung und die zusätzliche Metrologie-Kennzeichnung unrechtmäßig angebracht wurden, so sind Maßnahmen nach § 53 MEG einzuleitenseit 20.04.2016 weggefallen.

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