§ 7 MGV (weggefallen)

Messgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Die Anforderungen hinsichtlich der Inbetriebnahme§ 7 MGV (klimatische Gegebenheitenweggefallen) werden wie nachfolgend beschrieben in den Eichvorschriften festgelegtseit 20.04.2016 weggefallen. Die entsprechenden erforderlichen oberen und unteren Temperaturgrenzen sind aus der Tabelle 1 des Anhanges I auszuwählen, weiters können Feuchtigkeitsbedingungen (Betauung bzw. keine Betauung) sowie die Beschaffenheit des vorgesehenen Verwendungsortes (offen bzw. geschlossen) vorgeschrieben werden.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 30.10.2006 bis 19.04.2016
Die Anforderungen hinsichtlich der Inbetriebnahme§ 7 MGV (klimatische Gegebenheitenweggefallen) werden wie nachfolgend beschrieben in den Eichvorschriften festgelegtseit 20.04.2016 weggefallen. Die entsprechenden erforderlichen oberen und unteren Temperaturgrenzen sind aus der Tabelle 1 des Anhanges I auszuwählen, weiters können Feuchtigkeitsbedingungen (Betauung bzw. keine Betauung) sowie die Beschaffenheit des vorgesehenen Verwendungsortes (offen bzw. geschlossen) vorgeschrieben werden.

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