§ 2 MGV (weggefallen)

Messgeräteverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 20.04.2016 bis 31.12.9999
Die Messgeräte gemäß § 1 Abs. 1 § 2 MGVunterliegen den Anforderungen an die elektromagnetische Störfestigkeit im Sinne des Art (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. Nr. L 139 vom 23.05.1989 S. 19, bzw. der Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 1995 – EMVV 1995, BGBl. Nr. 52/1995, oder einer diese ersetzenden Verordnung in der jeweils geltenden Fassung.

Stand vor dem 19.04.2016

In Kraft vom 30.10.2006 bis 19.04.2016
Die Messgeräte gemäß § 1 Abs. 1 § 2 MGVunterliegen den Anforderungen an die elektromagnetische Störfestigkeit im Sinne des Art (weggefallen) seit 20.04.2016 weggefallen. 2 Abs. 2 der Richtlinie 89/336/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die elektromagnetische Verträglichkeit, ABl. Nr. L 139 vom 23.05.1989 S. 19, bzw. der Elektromagnetischen Verträglichkeitsverordnung 1995 – EMVV 1995, BGBl. Nr. 52/1995, oder einer diese ersetzenden Verordnung in der jeweils geltenden Fassung.

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