Art. 1 § 7 NHV (weggefallen)

Notstandshilfeverordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2018 bis 31.12.9999
Der imArt. 1 § 6 Abs7 NHV seit 30.06.2018 weggefallen. 2 genannte Betrag ist mit Wirkung ab 1. Jänner des Jahres 2002 und jedes darauf folgenden Jahres mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) des jeweiligen Kalenderjahres zu vervielfachen und kaufmännisch auf einen vollen Eurobetrag zu runden.

Stand vor dem 30.06.2018

In Kraft vom 01.01.2002 bis 30.06.2018
Der imArt. 1 § 6 Abs7 NHV seit 30.06.2018 weggefallen. 2 genannte Betrag ist mit Wirkung ab 1. Jänner des Jahres 2002 und jedes darauf folgenden Jahres mit dem Anpassungsfaktor (§ 108f ASVG) des jeweiligen Kalenderjahres zu vervielfachen und kaufmännisch auf einen vollen Eurobetrag zu runden.

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