Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Verfahren zur Dosisabschätzung und Dosisermittlung in Arbeitsbereichen, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten können
A) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Radon-222-Expositionen
Zur Bestimmung der durch Arbeiten bedingten Radonexposition sind geeignete dem Stand der Technik entsprechende Verfahren anzuwendenAnl. Bei der Ermittlung der Exposition durch Radon-222 für einen Arbeitsbereich ist der geogen bedingte Anteil der Exposition zu berücksichtigen2 NatStrV seit 31.07.2020 weggefallen. Hierfür kann der mittlere geogene Hintergrund für Österreich in Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr herangezogen werden. Wenn daher im Arbeitsbereich die Dosis durch Radonexposition ermittelt wird, kann ein mittlerer geogen verursachter Dosisbeitrag in der Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr von dieser insgesamt ermittelten Dosis durch Radonexposition abgezogen werden.
Umrechnung der Radon-222-Konzentration und der potenziellen Alpha-Energiekonzentration in die effektive Dosis
Für die meisten Arbeitsplätze sind eine direkte Messung der Radonkonzentration und eine Dosisbestimmung bei einem Gleichgewichtsfaktor von 0,4 durchzuführen. Dabei dürfen keine Hinweise vorhanden sein, dass an den betrachteten Plätzen signifikante Konzentrationen von Radon-220 vorliegen. Die effektive Dosis aus Radonexposition ERn ergibt sich aus der Formel:
| ||
|
| |
|
| |
|
| |
Ist davon auszugehen, dass sich der Gleichgewichtsfaktor F signifikant von dem Wert 0,4 unterscheidet, so sind folgende Formeln anzuwenden:
|
|
|
|
Arbeitet eine Person an verschiedenen Arbeitsplätzen, an denen auf Grund der unterschiedlichen Gleichgewichtsfaktoren mehr als eine der obigen Formeln anzuwenden ist, so sind über die einzelnen Aufenthaltszeiten Teilbeiträge zur gesamten effektiven Dosis für diese Arbeitsplätze zu ermitteln und abschließend aus diesen Teilbeiträgen die Summe zu berechnen.
Wird bei der Radonmessung die potenzielle Alpha-Energiekonzentration ermittelt, so ist die effektive Dosis gemäß folgender Formel zu berechnen:
| ||
|
| |
B) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte
Für die Abschätzung der Dosis bei Arbeiten mit natürlichen radioaktiven Stoffen sind drei Expositionspfade zu berücksichtigen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
Zu Z 2: Vereinfachung für die Abschätzung der effektiven Dosis bei Aktivitätsgehalten in den Arbeitsstoffen über 1 Becquerel pro Gramm
Für die konservative Bestimmung der effektiven Dosis aus den ermittelten Daten wird für die Dosisberechnung angenommen, dass die Aktivitätskonzentration und -verteilung nur von jenem Arbeitsstoff stammt, der bei ausschließlicher Verwendung am untersuchten Arbeitsplatz die höchste rechnerische Inkorporationsdosis ergibt. Die Verifizierung der Konservativität der Methode erfolgt über Messung eines Luftfilters, der für die Bestimmung des Staub- und Aerosolgehaltes der Atemluft verwendet wurde, auf die Aktivitätskonzentration des Radionuklids mit dem höchsten Beitrag zur effektiven Dosis.
Ein konservativer Dosiskoeffizient DKF ist der Anlage 6 Tabelle 3 der AllgStrSchV zu entnehmen (konservativ für einen AMAD von 5 Mikrometer).
Die angewandten Überwachungs- und Messverfahren haben dem Stand der Technik zu entsprechen.
Zu Z 3: Bestimmung der effektiven Dosis
Zur Bestimmung der gesamten durch Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursachten effektiven Dosis ist die Summe aus den nachfolgend genannten drei Beiträgen zu bilden:
| ||
|
| |
|
| |
|
| |
|
| |
Für die effektive Dosis durch externe Exposition ist grundsätzlich die Personenäquivalentdosis HΡ(10) heranzuziehen. Wird die externe Exposition über Ortsdosismessungen ermittelt, ist unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten die Umgebungsäquivalentdosis H*(10), bei niederenergetischer Strahlung die Richtungsäquivalentdosis H’(0,07) anzuwenden.
Ergibt diese Abschätzung eine effektive Dosis über 6 Millisievert pro Jahr oder ist die o.a. vereinfachte Abschätzung nicht verifizierbar, so muss ein Expositionsermittlungsverfahren nach lit. C durchgeführt werden.
C) Dosisermittlung
Die Dosisermittlung ist methodisch wie die Dosisabschätzung durchzuführen, die getroffenen konservativen Annahmen müssen aber durch ermittelte Messwerte ersetzt werden. Dabei sind nur jene Dosisbeiträge zu berücksichtigen, welche durch die gegenständlichen Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursacht werden. Dosisbeiträge aus dem geogenen Hintergrund können dabei unberücksichtigt bleiben. Können geogen verursachte Beiträge zur effektiven Dosis nicht bestimmt werden, sind jeweils österreichweit erhobene Durchschnittswerte dieser geogen verursachten Dosisbeiträge zur Subtraktion von den jeweils ermittelten effektiven Gesamtdosen heranzuziehen.
Wird im Zuge der Dosisermittlung die Durchführung von bestimmten klar definierten Aufgaben (zB Betrieb von Sammelanlagen, Probenwechsel, Messtätigkeit) von der Dosisüberwachungsstelle auf den Verpflichteten übertragen, so hat dies im Sinne von § 9 Abs. 5 auf Basis eines Vertrages zwischen Dosisüberwachungsstelle und Verpflichtetem zu erfolgen. In diesem Vertrag ist insbesondere zu regeln,
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
Verfahren zur Dosisabschätzung und Dosisermittlung in Arbeitsbereichen, bei denen erheblich erhöhte Expositionen durch natürliche terrestrische Strahlenquellen auftreten können
A) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Radon-222-Expositionen
Zur Bestimmung der durch Arbeiten bedingten Radonexposition sind geeignete dem Stand der Technik entsprechende Verfahren anzuwendenAnl. Bei der Ermittlung der Exposition durch Radon-222 für einen Arbeitsbereich ist der geogen bedingte Anteil der Exposition zu berücksichtigen2 NatStrV seit 31.07.2020 weggefallen. Hierfür kann der mittlere geogene Hintergrund für Österreich in Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr herangezogen werden. Wenn daher im Arbeitsbereich die Dosis durch Radonexposition ermittelt wird, kann ein mittlerer geogen verursachter Dosisbeitrag in der Höhe von 1,5 Millisievert pro Jahr von dieser insgesamt ermittelten Dosis durch Radonexposition abgezogen werden.
Umrechnung der Radon-222-Konzentration und der potenziellen Alpha-Energiekonzentration in die effektive Dosis
Für die meisten Arbeitsplätze sind eine direkte Messung der Radonkonzentration und eine Dosisbestimmung bei einem Gleichgewichtsfaktor von 0,4 durchzuführen. Dabei dürfen keine Hinweise vorhanden sein, dass an den betrachteten Plätzen signifikante Konzentrationen von Radon-220 vorliegen. Die effektive Dosis aus Radonexposition ERn ergibt sich aus der Formel:
| ||
|
| |
|
| |
|
| |
Ist davon auszugehen, dass sich der Gleichgewichtsfaktor F signifikant von dem Wert 0,4 unterscheidet, so sind folgende Formeln anzuwenden:
|
|
|
|
Arbeitet eine Person an verschiedenen Arbeitsplätzen, an denen auf Grund der unterschiedlichen Gleichgewichtsfaktoren mehr als eine der obigen Formeln anzuwenden ist, so sind über die einzelnen Aufenthaltszeiten Teilbeiträge zur gesamten effektiven Dosis für diese Arbeitsplätze zu ermitteln und abschließend aus diesen Teilbeiträgen die Summe zu berechnen.
Wird bei der Radonmessung die potenzielle Alpha-Energiekonzentration ermittelt, so ist die effektive Dosis gemäß folgender Formel zu berechnen:
| ||
|
| |
B) Dosisabschätzung für Arbeitsbereiche mit erhöhten Expositionen durch Uran und Thorium und deren Zerfallsprodukte
Für die Abschätzung der Dosis bei Arbeiten mit natürlichen radioaktiven Stoffen sind drei Expositionspfade zu berücksichtigen:
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
| ||||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
|
Zu Z 2: Vereinfachung für die Abschätzung der effektiven Dosis bei Aktivitätsgehalten in den Arbeitsstoffen über 1 Becquerel pro Gramm
Für die konservative Bestimmung der effektiven Dosis aus den ermittelten Daten wird für die Dosisberechnung angenommen, dass die Aktivitätskonzentration und -verteilung nur von jenem Arbeitsstoff stammt, der bei ausschließlicher Verwendung am untersuchten Arbeitsplatz die höchste rechnerische Inkorporationsdosis ergibt. Die Verifizierung der Konservativität der Methode erfolgt über Messung eines Luftfilters, der für die Bestimmung des Staub- und Aerosolgehaltes der Atemluft verwendet wurde, auf die Aktivitätskonzentration des Radionuklids mit dem höchsten Beitrag zur effektiven Dosis.
Ein konservativer Dosiskoeffizient DKF ist der Anlage 6 Tabelle 3 der AllgStrSchV zu entnehmen (konservativ für einen AMAD von 5 Mikrometer).
Die angewandten Überwachungs- und Messverfahren haben dem Stand der Technik zu entsprechen.
Zu Z 3: Bestimmung der effektiven Dosis
Zur Bestimmung der gesamten durch Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursachten effektiven Dosis ist die Summe aus den nachfolgend genannten drei Beiträgen zu bilden:
| ||
|
| |
|
| |
|
| |
|
| |
Für die effektive Dosis durch externe Exposition ist grundsätzlich die Personenäquivalentdosis HΡ(10) heranzuziehen. Wird die externe Exposition über Ortsdosismessungen ermittelt, ist unter Berücksichtigung der Aufenthaltszeiten die Umgebungsäquivalentdosis H*(10), bei niederenergetischer Strahlung die Richtungsäquivalentdosis H’(0,07) anzuwenden.
Ergibt diese Abschätzung eine effektive Dosis über 6 Millisievert pro Jahr oder ist die o.a. vereinfachte Abschätzung nicht verifizierbar, so muss ein Expositionsermittlungsverfahren nach lit. C durchgeführt werden.
C) Dosisermittlung
Die Dosisermittlung ist methodisch wie die Dosisabschätzung durchzuführen, die getroffenen konservativen Annahmen müssen aber durch ermittelte Messwerte ersetzt werden. Dabei sind nur jene Dosisbeiträge zu berücksichtigen, welche durch die gegenständlichen Arbeiten mit natürlichen Strahlenquellen verursacht werden. Dosisbeiträge aus dem geogenen Hintergrund können dabei unberücksichtigt bleiben. Können geogen verursachte Beiträge zur effektiven Dosis nicht bestimmt werden, sind jeweils österreichweit erhobene Durchschnittswerte dieser geogen verursachten Dosisbeiträge zur Subtraktion von den jeweils ermittelten effektiven Gesamtdosen heranzuziehen.
Wird im Zuge der Dosisermittlung die Durchführung von bestimmten klar definierten Aufgaben (zB Betrieb von Sammelanlagen, Probenwechsel, Messtätigkeit) von der Dosisüberwachungsstelle auf den Verpflichteten übertragen, so hat dies im Sinne von § 9 Abs. 5 auf Basis eines Vertrages zwischen Dosisüberwachungsstelle und Verpflichtetem zu erfolgen. In diesem Vertrag ist insbesondere zu regeln,
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|
| |||||||||
|