Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die zuständige Behörde hat dem Verantwortlichen für Materialien gemäß § 2 Abs. 2, insbesondere deren Besitzer oder Verwender, im Sinne von § 36j StrSchG§ 28 NatStrV bescheidmäßig Strahlenschutzmaßnahmen vorzuschreiben, die insbesondere Die zuständige Behörde hat dem Verantwortlichen für Materialien gemäß Paragraph 2, Absatz 2,, insbesondere deren Besitzer oder Verwender, im Sinne von Paragraph 36 j, StrSchG bescheidmäßig Strahlenschutzmaßnahmen vorzuschreiben, die insbesondere
Die zuständige Behörde hat dem Verantwortlichen für Materialien gemäß § 2 Abs. 2, insbesondere deren Besitzer oder Verwender, im Sinne von § 36j StrSchG§ 28 NatStrV bescheidmäßig Strahlenschutzmaßnahmen vorzuschreiben, die insbesondere Die zuständige Behörde hat dem Verantwortlichen für Materialien gemäß Paragraph 2, Absatz 2,, insbesondere deren Besitzer oder Verwender, im Sinne von Paragraph 36 j, StrSchG bescheidmäßig Strahlenschutzmaßnahmen vorzuschreiben, die insbesondere