§ 4 RPV 2012 (weggefallen)

Rechnungsparameterverordnung 2012

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.07.2016 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), BGBl. II Nr. 24/2011, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2011,, außer Kraft.
§ 4 RPV 2012 (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

Stand vor dem 30.06.2016

In Kraft vom 01.01.2013 bis 30.06.2016
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2013 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), BGBl. II Nr. 24/2011, außer Kraft.Mit Ablauf des 31. Dezember 2012 tritt die Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über den höchstzulässigen Prozentsatz für den Rechnungszins und den rechnungsmäßigen Überschuss (Rechnungsparameterverordnung – RPV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 24 aus 2011,, außer Kraft.
§ 4 RPV 2012 (weggefallen) seit 01.07.2016 weggefallen.

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