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Die Personenstandsbehörde, die das Geburten- oder das Ehebuch führt, hat der GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse jede behördliche Namensänderung bzw. alle namensrechtlichen Wirkungen bei Adoption oder Legitimation durch Angabe folgender Daten mitzuteilen:
1. | Familiennamen und Vornamen bzw. andere Namen (zum Beispiel middle name, Vatersname, Namenszusätze) vor der Namensänderung, | |||||||||
2. | Familiennamen und Vornamen nach der Namensänderung, | |||||||||
3. | Datum der Wirksamkeit der Namensänderung, | |||||||||
4. | Tag und Ort der Geburt sowie frühere Namen der von der Namensänderung betroffenen Person, | |||||||||
5. | Wohnanschrift der von der Namensänderung betroffenen Person. |
Die Personenstandsbehörde, die das Geburten- oder das Ehebuch führt, hat der GebietskrankenkasseÖsterreichischen Gesundheitskasse jede behördliche Namensänderung bzw. alle namensrechtlichen Wirkungen bei Adoption oder Legitimation durch Angabe folgender Daten mitzuteilen:
1. | Familiennamen und Vornamen bzw. andere Namen (zum Beispiel middle name, Vatersname, Namenszusätze) vor der Namensänderung, | |||||||||
2. | Familiennamen und Vornamen nach der Namensänderung, | |||||||||
3. | Datum der Wirksamkeit der Namensänderung, | |||||||||
4. | Tag und Ort der Geburt sowie frühere Namen der von der Namensänderung betroffenen Person, | |||||||||
5. | Wohnanschrift der von der Namensänderung betroffenen Person. |