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Änderung
BGBl. II Nr. 128/2012 [CELEX-Nr.: 32008L0050]
BGBl. II Nr. 209/2017 [CELEX-Nr.: 32014L1480]
Präambel/PromulgationsklauselBGBl. II Nr. 152/2021
Auf Grund der §§ 2, 4 Abs. 5 und 8 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen, mit dem das Smogalarmgesetz, BGBl. Nr. 38/1989, geändert wird (Ozongesetz), BGBl. Nr. 210/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2003, wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 13.4.2012 geändert bzw. neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 128/2012). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.
Änderung
BGBl. II Nr. 128/2012 [CELEX-Nr.: 32008L0050]
BGBl. II Nr. 209/2017 [CELEX-Nr.: 32014L1480]
Präambel/PromulgationsklauselBGBl. II Nr. 152/2021
Auf Grund der §§ 2, 4 Abs. 5 und 8 Abs. 4 des Bundesgesetzes über Maßnahmen zur Abwehr der Ozonbelastung und die Information der Bevölkerung über hohe Ozonbelastungen, mit dem das Smogalarmgesetz, BGBl. Nr. 38/1989, geändert wird (Ozongesetz), BGBl. Nr. 210/1992, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2003, wird verordnet:
Anmerkung
Der Kurztitel und die Abkürzung wurden mit Wirksamkeit vom 13.4.2012 geändert bzw. neu vergeben (vgl. BGBl. II Nr. 128/2012). Aus dokumentalistischen Gründen wurden auch in den bereits aufgehobenen Dokumenten der Kurztitel und die Abkürzung angepasst.