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(1) Informationen über eine aufgetretene Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle, die zu erwartende Entwicklung der Ozonbelastung und Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen gemäß § 8 des Ozongesetzes sind der Öffentlichkeit anhand der in den Absätzen 2 und 6 sowie je nach Situation unter Zuhilfenahme der in den Absätzen 3 bis 5 angegebenen Texte bekanntzugeben. Weiters ist auf Informationen gemäß Anhang II Abschnitt IIXVI Z 34 lit. c und 4d der Richtlinie 20022008/350/EG zu verweisen, welche auf geeignete Weise der Öffentlichkeit bekanntzugeben sind.
(2) Information über die Überschreitungen der Schwellenwerte:
Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ...
sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr]
Ozonkonzentrationen größer 180 µg/m3 gemessen worden. Damit
wurde die Informationsschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.”
2. bei Überschreitung der Alarmschwelle: “An [der Messstelle] [den
Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen
... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer
240 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.”
Ist anzunehmen, dass aus dem Namen der Messstelle deren Lage für die Bevölkerung nicht genügend leicht erkennbar ist, können auch weitere Angaben zur Beschreibung der Lage der Messstellen bzw. zur Beschreibung der Gegend, in der die Überschreitungen festgestellt wurden, angeführt werden.
1. | bei Überschreitung der Informationsschwelle: „An [der Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer 180 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Informationsschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.“ | |||||||||
2. | bei Überschreitung der Alarmschwelle: „An [der Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer 240 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.“ | |||||||||
Ist anzunehmen, dass aus dem Namen der Messstelle deren Lage für die Bevölkerung nicht genügend leicht erkennbar ist, können auch weitere Angaben zur Beschreibung der Lage der Messstellen bzw. zur Beschreibung der Gegend, in der die Überschreitungen festgestellt wurden, angeführt werden. |
(3) Detailinformation über die Höhe der Belastung:
“„Detaillierte Informationen über die aktuelle Höhe der Belastung an den einzelnen Messstellen sind im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter ... und im ORF Teletext auf Seite ... [sowie ....] verfügbar.”“
(4) Information über die erwartete Belastung in den Folgestunden:
“„Es ist zu erwarten, dass die Ozonkonzentrationen im weiteren Tagesverlauf [zurückgehen] [ähnlich hoch bleiben] [weiter ansteigen] werden [und im Laufe des Abends so weit zurückgehen werden], dass die [Informationsschwelle] [Alarmschwelle] [weiterhin] [nicht mehr] überschritten wird.”“
(5) Information über die erwartete Belastung am Folgetag “„Aufgrund der meteorologischen Situation ist für den morgigen Tag [eine Verringerung] [ein Gleichbleiben] [ein Ansteigen] der Ozonbelastung zu erwarten. Weitere Überschreitungen der [Informationsschwelle] [Alarmschwelle] im Ozonüberwachungsgebiet ... am morgigen Tag [sind daher nicht zu erwarten] [können nicht ausgeschlossen werden] [sind daher zu erwarten].”“
(6) Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen
1. | bei Überschreitung der Informationsschwelle: | |||||||||
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2. | bei Überschreitung der Alarmschwelle: |
(1) Informationen über eine aufgetretene Überschreitung der Informations- oder Alarmschwelle, die zu erwartende Entwicklung der Ozonbelastung und Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen gemäß § 8 des Ozongesetzes sind der Öffentlichkeit anhand der in den Absätzen 2 und 6 sowie je nach Situation unter Zuhilfenahme der in den Absätzen 3 bis 5 angegebenen Texte bekanntzugeben. Weiters ist auf Informationen gemäß Anhang II Abschnitt IIXVI Z 34 lit. c und 4d der Richtlinie 20022008/350/EG zu verweisen, welche auf geeignete Weise der Öffentlichkeit bekanntzugeben sind.
(2) Information über die Überschreitungen der Schwellenwerte:
Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ...
sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr]
Ozonkonzentrationen größer 180 µg/m3 gemessen worden. Damit
wurde die Informationsschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.”
2. bei Überschreitung der Alarmschwelle: “An [der Messstelle] [den
Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen
... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer
240 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.”
Ist anzunehmen, dass aus dem Namen der Messstelle deren Lage für die Bevölkerung nicht genügend leicht erkennbar ist, können auch weitere Angaben zur Beschreibung der Lage der Messstellen bzw. zur Beschreibung der Gegend, in der die Überschreitungen festgestellt wurden, angeführt werden.
1. | bei Überschreitung der Informationsschwelle: „An [der Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer 180 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Informationsschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.“ | |||||||||
2. | bei Überschreitung der Alarmschwelle: „An [der Messstelle] [den Messstellen] ... im Ozonüberwachungsgebiet ... sind [zwischen ... und ... Uhr] [um ... Uhr] Ozonkonzentrationen größer 240 µg/m3 gemessen worden. Damit wurde die Alarmschwelle gemäß Ozongesetz überschritten.“ | |||||||||
Ist anzunehmen, dass aus dem Namen der Messstelle deren Lage für die Bevölkerung nicht genügend leicht erkennbar ist, können auch weitere Angaben zur Beschreibung der Lage der Messstellen bzw. zur Beschreibung der Gegend, in der die Überschreitungen festgestellt wurden, angeführt werden. |
(3) Detailinformation über die Höhe der Belastung:
“„Detaillierte Informationen über die aktuelle Höhe der Belastung an den einzelnen Messstellen sind im Internet auf der Homepage des Umweltbundesamtes unter ... und im ORF Teletext auf Seite ... [sowie ....] verfügbar.”“
(4) Information über die erwartete Belastung in den Folgestunden:
“„Es ist zu erwarten, dass die Ozonkonzentrationen im weiteren Tagesverlauf [zurückgehen] [ähnlich hoch bleiben] [weiter ansteigen] werden [und im Laufe des Abends so weit zurückgehen werden], dass die [Informationsschwelle] [Alarmschwelle] [weiterhin] [nicht mehr] überschritten wird.”“
(5) Information über die erwartete Belastung am Folgetag “„Aufgrund der meteorologischen Situation ist für den morgigen Tag [eine Verringerung] [ein Gleichbleiben] [ein Ansteigen] der Ozonbelastung zu erwarten. Weitere Überschreitungen der [Informationsschwelle] [Alarmschwelle] im Ozonüberwachungsgebiet ... am morgigen Tag [sind daher nicht zu erwarten] [können nicht ausgeschlossen werden] [sind daher zu erwarten].”“
(6) Empfehlungen zu freiwilligen Verhaltensweisen
1. | bei Überschreitung der Informationsschwelle: | |||||||||
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2. | bei Überschreitung der Alarmschwelle: |