Eichstellenverordnung (EichstellenV) Fundstelle

Eichstellenverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 09.05.2018 bis 31.12.9999

Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für WirtschaftDigitalisierung und ArbeitWirtschaftsstandort betreffend Eichstellen - EichstellenV
StF: BGBl. II Nr. 93/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 314/2011

BGBl. II Nr. 314/2011BGBl. II Nr. 93/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 35 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2002, wird - hinsichtlich des § 15 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:

Stand vor dem 08.05.2018

In Kraft vom 01.06.2004 bis 08.05.2018

Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für WirtschaftDigitalisierung und ArbeitWirtschaftsstandort betreffend Eichstellen - EichstellenV
StF: BGBl. II Nr. 93/2004

Änderung

BGBl. II Nr. 314/2011

BGBl. II Nr. 314/2011BGBl. II Nr. 93/2018

Präambel/Promulgationsklausel

Auf Grund der §§ 35 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2002, wird - hinsichtlich des § 15 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:

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