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Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für WirtschaftDigitalisierung und ArbeitWirtschaftsstandort betreffend Eichstellen -– EichstellenV
StF: BGBl. II Nr. 93/2004
Änderung
BGBl. II Nr. 314/2011BGBl. II Nr. 93/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 35 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2002, wird - hinsichtlich des § 15 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet:
Verordnung des Bundesministersder Bundesministerin für WirtschaftDigitalisierung und ArbeitWirtschaftsstandort betreffend Eichstellen -– EichstellenV
StF: BGBl. II Nr. 93/2004
Änderung
BGBl. II Nr. 314/2011BGBl. II Nr. 93/2018
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 35 Abs. 4, 36 Abs. 3 und 57 Abs. 1 des Maß- und Eichgesetzes (MEG), BGBl. Nr. 152/1950, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 146/2002, wird - hinsichtlich des § 15 im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Finanzen - verordnet: