§ 9 FV Inkrafttreten

Fahrradverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2001 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2001 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. April 1986 über die technischen Merkmale von Rennfahrrädern, BGBl. Nr. 242/1986, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. April 1986 über die technischen Merkmale von Rennfahrrädern, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1986,, außer Kraft.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.05.2001 bis 31.12.9999
  1. (1)Absatz einsDiese Verordnung tritt mit 1. Mai 2001 in Kraft.
  2. (2)Absatz 2Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. April 1986 über die technischen Merkmale von Rennfahrrädern, BGBl. Nr. 242/1986, außer Kraft.Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für öffentliche Wirtschaft und Verkehr vom 24. April 1986 über die technischen Merkmale von Rennfahrrädern, Bundesgesetzblatt Nr. 242 aus 1986,, außer Kraft.

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