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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Das Ladegewicht darf bei der Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschreiten:
1. | bei mehrspurigen Fahrrädern 250 kg, | |||||||||
2. | bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg, | |||||||||
3. | bei ungebremsten Anhängern 60 kg. |
Das Ladegewicht darf bei der Beförderung von Lasten oder Personen nicht überschreiten:
1. | bei mehrspurigen Fahrrädern 250 kg, | |||||||||
2. | bei durchgehend- und auflaufgebremsten Anhängern 100 kg, | |||||||||
3. | bei ungebremsten Anhängern 60 kg. |