§ 4 FBR-V

Firmenbuch-Rückerfassungs-Verordnung

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 24.12.2021 bis 31.12.9999

Soweit Anträge nach dieser Verordnung mit E-Mail gestellt und Erledigungen nach dieser Verordnung mit E-Mail übermittelt werden, ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 20062021), BGBl. II Nr. 481/2005, darauf nicht anzuwenden.

Stand vor dem 23.12.2021

In Kraft vom 01.01.2007 bis 23.12.2021

Soweit Anträge nach dieser Verordnung mit E-Mail gestellt und Erledigungen nach dieser Verordnung mit E-Mail übermittelt werden, ist die Verordnung der Bundesministerin für Justiz über den elektronischen Rechtsverkehr (ERV 20062021), BGBl. II Nr. 481/2005, darauf nicht anzuwenden.

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