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Die Dienstzulage der Lehrer, die mit der Fachinspektion für einzelne Unterrichtsgegenstände betraut werden, entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Gehalt (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen) des Lehrers und dem im § 3 angeführten Teil des Gehaltes (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen), der dem Lehrer gebühren würde, wenn er Die Dienstzulage der Lehrer, die mit der Fachinspektion für einzelne Unterrichtsgegenstände betraut werden, entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Gehalt (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen) des Lehrers und dem im Paragraph 3, angeführten Teil des Gehaltes (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen), der dem Lehrer gebühren würde, wenn er
Die Dienstzulage der Lehrer, die mit der Fachinspektion für einzelne Unterrichtsgegenstände betraut werden, entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Gehalt (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen) des Lehrers und dem im § 3 angeführten Teil des Gehaltes (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen), der dem Lehrer gebühren würde, wenn er Die Dienstzulage der Lehrer, die mit der Fachinspektion für einzelne Unterrichtsgegenstände betraut werden, entspricht dem Unterschiedsbetrag zwischen dem Gehalt (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen) des Lehrers und dem im Paragraph 3, angeführten Teil des Gehaltes (einschließlich der ruhegenußfähigen Zulagen), der dem Lehrer gebühren würde, wenn er