Anl. 8 FGTV 2010

Flüssiggas-Tankstellen-Verordnung 2010

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.9999

                                                                                                                               (zu § 25 Abs. 3)

Mindestinhalt einer Füllanweisung für Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung in Betriebstankstellen

Diese Anweisung gilt nur für die Abgabe von Flüssiggas an nichtöffentlichen Flüssiggas-Tankstellen (Betriebstankstellen).

Es dürfen auch Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung befüllt werden.

Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

  1. 1.Ziffer einsDer Motor und die Zündung des Fahrzeuges sowie eine eventuell vorhandene Fremdheizung mit Brennkammer müssen abgestellt sein. Das Fahrzeug und der Anhänger müssen durch Einlegen eines Ganges und durch Anziehen der Handbremse gegen Abrollen gesichert sein.
  2. 2.Ziffer 2Vor dem Anschluss des Füllschlauches ist zu prüfen, ob die Flüssiggasanlage eventuell Mängel aufweist und die auf dem Kraftgastank sowie auf dem eingebauten Druckbehälter angegebene Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Bei Feststellung bedenklicher sowie offensichtlicher Mängel oder bei Überschreitung der Prüffrist darf nicht befüllt werden.
  3. 3.Ziffer 3Für das Füllen sind Schutzhandschuhe anzuziehen. Austretendes Flüssiggas ist bis zu minus 42°C kalt! Es besteht die Gefahr von Gefrierschäden!
  4. 4.Ziffer 4Die Verbote des Hantierens mit Feuer und offenem Licht sowie des Rauchens sind unbedingt einzuhalten.
  5. 5.Ziffer 5Die Verwendung von Mobiltelefonen (Handys) ist verboten.
  6. 6.Ziffer 6Zum Zeitpunkt der Befüllung des Flüssiggasbehälters von Kompaktanlagen ist das Füllen von Kraftgastanks sowie von eingebauten Druckbehältern unzulässig.
  7. 7.Ziffer 7Bei Austritt von Flüssiggas ist der Betankungsvorgang sofort abzubrechen.
  8. 8.Ziffer 8Folgende Verbote sind sowie folgendes Gebot ist zu beachten:

Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung

  1. 1.Ziffer einsVerschlusskappe vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen.
  2. 2.Ziffer 2Zapfventil dicht anschließen.
  3. 3.Ziffer 3Motor der Flüssiggaspumpe einschalten.
  4. 4.Ziffer 4Peilventil am Kraftgastank oder am eingebauten Druckbehälter öffnen und während des Füllvorganges das Peilrohr beobachten (insbesondere wenn sich die maximale Füllgrenze nähert).
  5. 5.Ziffer 5Zapfventil betätigen, bis am Peilrohr Flüssiggas in flüssiger Phase austritt, dann Hebel des Zapfventils loslassen und den Füllvorgang beenden.
  6. 6.Ziffer 6Peilventil schließen.
  7. 7.Ziffer 7Motor der Flüssiggaspumpe ausschalten.
  8. 8.Ziffer 8Zapfventil nach Druckentlastung vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen, Verschlusskappe auf den Füllanschluss aufsetzen und dicht verschließen.
Nach dem Betankungsvorgang den Bereich des Tankplatzes ehestmöglich verlassen.

Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.08.2010 bis 31.12.9999

                                                                                                                               (zu § 25 Abs. 3)

Mindestinhalt einer Füllanweisung für Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung in Betriebstankstellen

Diese Anweisung gilt nur für die Abgabe von Flüssiggas an nichtöffentlichen Flüssiggas-Tankstellen (Betriebstankstellen).

Es dürfen auch Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung befüllt werden.

Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.

Allgemeine Sicherheitsvorschriften

  1. 1.Ziffer einsDer Motor und die Zündung des Fahrzeuges sowie eine eventuell vorhandene Fremdheizung mit Brennkammer müssen abgestellt sein. Das Fahrzeug und der Anhänger müssen durch Einlegen eines Ganges und durch Anziehen der Handbremse gegen Abrollen gesichert sein.
  2. 2.Ziffer 2Vor dem Anschluss des Füllschlauches ist zu prüfen, ob die Flüssiggasanlage eventuell Mängel aufweist und die auf dem Kraftgastank sowie auf dem eingebauten Druckbehälter angegebene Prüffrist noch nicht abgelaufen ist. Bei Feststellung bedenklicher sowie offensichtlicher Mängel oder bei Überschreitung der Prüffrist darf nicht befüllt werden.
  3. 3.Ziffer 3Für das Füllen sind Schutzhandschuhe anzuziehen. Austretendes Flüssiggas ist bis zu minus 42°C kalt! Es besteht die Gefahr von Gefrierschäden!
  4. 4.Ziffer 4Die Verbote des Hantierens mit Feuer und offenem Licht sowie des Rauchens sind unbedingt einzuhalten.
  5. 5.Ziffer 5Die Verwendung von Mobiltelefonen (Handys) ist verboten.
  6. 6.Ziffer 6Zum Zeitpunkt der Befüllung des Flüssiggasbehälters von Kompaktanlagen ist das Füllen von Kraftgastanks sowie von eingebauten Druckbehältern unzulässig.
  7. 7.Ziffer 7Bei Austritt von Flüssiggas ist der Betankungsvorgang sofort abzubrechen.
  8. 8.Ziffer 8Folgende Verbote sind sowie folgendes Gebot ist zu beachten:

Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter ohne automatische Überfüllsicherung

  1. 1.Ziffer einsVerschlusskappe vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen.
  2. 2.Ziffer 2Zapfventil dicht anschließen.
  3. 3.Ziffer 3Motor der Flüssiggaspumpe einschalten.
  4. 4.Ziffer 4Peilventil am Kraftgastank oder am eingebauten Druckbehälter öffnen und während des Füllvorganges das Peilrohr beobachten (insbesondere wenn sich die maximale Füllgrenze nähert).
  5. 5.Ziffer 5Zapfventil betätigen, bis am Peilrohr Flüssiggas in flüssiger Phase austritt, dann Hebel des Zapfventils loslassen und den Füllvorgang beenden.
  6. 6.Ziffer 6Peilventil schließen.
  7. 7.Ziffer 7Motor der Flüssiggaspumpe ausschalten.
  8. 8.Ziffer 8Zapfventil nach Druckentlastung vom Füllanschluss des Kraftgastanks oder des eingebauten Druckbehälters abnehmen, Verschlusskappe auf den Füllanschluss aufsetzen und dicht verschließen.
Nach dem Betankungsvorgang den Bereich des Tankplatzes ehestmöglich verlassen.

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