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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Diese Anweisung gilt für die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggas-Tankstellen.
Es dürfen nur Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung und Sicherheitsventil befüllt werden.
Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung
Diese Anweisung gilt für die Abgabe von Flüssiggas an Flüssiggas-Tankstellen.
Es dürfen nur Kraftgastanks bzw. in Kraftfahrzeugen und Anhängern eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung und Sicherheitsventil befüllt werden.
Bei Gefahr Füllvorgang abbrechen.
Allgemeine Sicherheitsvorschriften
Füllvorgang für Kraftgastanks und eingebaute Druckbehälter mit automatischer Überfüllsicherung