Anl. 1 FeuerzeugV

Feuerzeugverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2020 bis 31.12.9999

ÖNORM EN 13869:2002-11-01, Punkt 3.2:Für Kinder ansprechendes Feuerzeug

Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt: Gegenstand zur Erzeugung einer Flamme, der von den Anwendern normalerweise zum Anzünden von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen benutzt wird, einschließlich jedes Halters, der später mit ihm verbunden werden kann, oder jedes Zubehörgegenstandes, der später an ihm befestigt werden kann, der auf irgendeine Weise einem anderen Gegenstand ähnelt, der allgemein alsfür Kinder im Alter von unter 51 Monaten ansprechend [gilt] oder für deren Benutzungeine Nutzung durch diese vorgesehen ist oder von dem akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen.

Ein Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt kann mit jedem Brennstoff betrieben werden, einschließlich Butan oder eines Flüssigbrennstoffes.

Anmerkung 1 zum Begriff: Dazu gehören, ohne auf diese Gegenstände begrenzt zu sein, Feuerzeuge oder Halter, die eindeutig zur Aufnahme von Feuerzeugen vorgesehen sind undvorgesehene Halter, die Cartoonfiguren, Spielzeugen, Schusswaffen, Uhren, Telefonen, Musikinstrumenten, Fahrzeugen, dem menschlichen Körper oder dessen Teilen, Tieren, Nahrungsmitteln oder Getränken ähneln oder die Melodien spielen oder die Lichteffekte, bewegte Gegenstände oder andere unterhaltende ZügeMerkmale aufweisen.

Nicht in den Begriff eingeschlossen sind Feuerzeuge, die mit Firmenlogos, Etiketten, Abziehbildern oder künstlerischen Darstellungen bedruckt oder auf andere Weise versehen sind oder die mit Schrumpffolie umhüllt sind.

Stand vor dem 14.08.2020

In Kraft vom 11.03.2007 bis 14.08.2020

ÖNORM EN 13869:2002-11-01, Punkt 3.2:Für Kinder ansprechendes Feuerzeug

Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt: Gegenstand zur Erzeugung einer Flamme, der von den Anwendern normalerweise zum Anzünden von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen benutzt wird, einschließlich jedes Halters, der später mit ihm verbunden werden kann, oder jedes Zubehörgegenstandes, der später an ihm befestigt werden kann, der auf irgendeine Weise einem anderen Gegenstand ähnelt, der allgemein alsfür Kinder im Alter von unter 51 Monaten ansprechend [gilt] oder für deren Benutzungeine Nutzung durch diese vorgesehen ist oder von dem akustische Effekte oder Animationsbilder ausgehen.

Ein Feuerzeug mit Unterhaltungseffekt kann mit jedem Brennstoff betrieben werden, einschließlich Butan oder eines Flüssigbrennstoffes.

Anmerkung 1 zum Begriff: Dazu gehören, ohne auf diese Gegenstände begrenzt zu sein, Feuerzeuge oder Halter, die eindeutig zur Aufnahme von Feuerzeugen vorgesehen sind undvorgesehene Halter, die Cartoonfiguren, Spielzeugen, Schusswaffen, Uhren, Telefonen, Musikinstrumenten, Fahrzeugen, dem menschlichen Körper oder dessen Teilen, Tieren, Nahrungsmitteln oder Getränken ähneln oder die Melodien spielen oder die Lichteffekte, bewegte Gegenstände oder andere unterhaltende ZügeMerkmale aufweisen.

Nicht in den Begriff eingeschlossen sind Feuerzeuge, die mit Firmenlogos, Etiketten, Abziehbildern oder künstlerischen Darstellungen bedruckt oder auf andere Weise versehen sind oder die mit Schrumpffolie umhüllt sind.

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