§ 7 FeuerzeugV

Feuerzeugverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 15.08.2020 bis 31.12.9999
Paragraph 7,

Durch diese Diese Verordnung wirdwurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die EntscheidungDienste der Kommission vom 11. Mai 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das In-Verkehr-Bringen von „Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten“ untersagt wird (2006/502/EG)Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 198241 vom 2017.09.2015 S. Juli 20061, geändert durchunter der Notifikationsnummer 2019/647/A notifiziert. Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die EntscheidungDienste der Kommission vom 12. April 2007 (2007/231/EG)Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 099241 vom 14. April 200717.09.2015 Sitzung 1, umgesetztunter der Notifikationsnummer 2019/647/A notifiziert.

Stand vor dem 14.08.2020

In Kraft vom 11.03.2008 bis 14.08.2020
Paragraph 7,

Durch diese Diese Verordnung wirdwurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die EntscheidungDienste der Kommission vom 11. Mai 2006 zur Verpflichtung der Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu treffen, damit nur kindergesicherte Feuerzeuge in Verkehr gebracht werden und das In-Verkehr-Bringen von „Feuerzeugen mit Unterhaltungseffekten“ untersagt wird (2006/502/EG)Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 198241 vom 2017.09.2015 S. Juli 20061, geändert durchunter der Notifikationsnummer 2019/647/A notifiziert. Diese Verordnung wurde unter Einhaltung der Bestimmungen der Richtlinie (EU) 2015/1535 über ein Informationsverfahren auf dem Gebiet der technischen Vorschriften und der Vorschriften für die EntscheidungDienste der Kommission vom 12. April 2007 (2007/231/EG)Informationsgesellschaft, ABl. Nr. L 099241 vom 14. April 200717.09.2015 Sitzung 1, umgesetztunter der Notifikationsnummer 2019/647/A notifiziert.

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