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Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte
StF: BGBl. II Nr. 354/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, in Verbindung mit den §§ 25 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet:
Verordnung der Bundesministerin für Justiz über die Grundausbildung für die Bezirksanwältinnen und Bezirksanwälte
StF: BGBl. II Nr. 354/2011
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund des § 67 des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 (VBG), BGBl. Nr. 86, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, in Verbindung mit den §§ 25 bis 31 des Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 (BDG 1979), BGBl. Nr. 333, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 111/2010, wird verordnet: