§ 36 GAngG (weggefallen)

Gutsangestelltengesetz

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 11.07.1937 bis 31.12.9999
(Anm§ 36 GAngG seit 10.07.1937 weggefallen.: § 36 aufgehoben durch BGBl. Nr. 229/1957)

Stand vor dem 10.07.1937

In Kraft vom 01.11.1923 bis 10.07.1937
(Anm§ 36 GAngG seit 10.07.1937 weggefallen.: § 36 aufgehoben durch BGBl. Nr. 229/1957)

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