§ 12 AMSprV

Arbeitsmarktsprengelverordnung

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.12.2011 bis 31.12.9999

(1) § 3 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt hinsichtlich des neuen Inhaltes der lit. f und g sowie hinsichtlich der neuen Bezeichnung ab der lit. h mit 11. Oktober 2011 in Kraft.

(2) § 3 Z 6 lit. j und k in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011BGBl. II Nr. 396/2011 tritt hinsichtlich des neuen Inhaltes der lit. j und k mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(3) § 3 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt mit 1. Juni 2012 in Kraft.

Stand vor dem 30.11.2011

In Kraft vom 01.10.2011 bis 30.11.2011

(1) § 3 Z 6 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt hinsichtlich des neuen Inhaltes der lit. f und g sowie hinsichtlich der neuen Bezeichnung ab der lit. h mit 11. Oktober 2011 in Kraft.

(2) § 3 Z 6 lit. j und k in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011BGBl. II Nr. 396/2011 tritt hinsichtlich des neuen Inhaltes der lit. j und k mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

(3) § 3 Z 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 319/2011 tritt mit 1. Juni 2012 in Kraft.

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