§ 11 1. AußWV 2011 2

Erste Außenwirtschaftsverordnung 2011

Versionenvergleich

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 18.12.2015 bis 31.12.9999

Chemikalien der Kategorien 1 bis 6 sind die in der Anlage 4 in den jeweiligen Kategorien angeführten Güter.

Stand vor dem 17.12.2015

In Kraft vom 29.10.2011 bis 17.12.2015

Chemikalien der Kategorien 1 bis 6 sind die in der Anlage 4 in den jeweiligen Kategorien angeführten Güter.

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