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§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1, die Überschrift des § 6 und § 6 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 3, § 11, § 12 sowie § 13 samt Überschrift in der Fassung der Pkw-VIG-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 34/2006, treten mit In-Kraft-Treten einer Verordnung gemäß § 11 dieses Bundesgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die Anhänge I bis IV außer Kraft. Paragraph 4, Absatz eins und 2, Paragraph 5, Absatz eins,, die Überschrift des Paragraph 6 und Paragraph 6, Absatz eins und Absatz 2,, Paragraph 7, Absatz eins und 3, Paragraph 11,, Paragraph 12, sowie Paragraph 13, samt Überschrift in der Fassung der Pkw-VIG-Novelle 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2006,, treten mit In-Kraft-Treten einer Verordnung gemäß Paragraph 11, dieses Bundesgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die Anhänge römisch eins bis römisch IV außer Kraft.
§ 4 Abs. 1 und 2, § 5 Abs. 1, die Überschrift des § 6 und § 6 Abs. 1 und Abs. 2, § 7 Abs. 1 und 3, § 11, § 12 sowie § 13 samt Überschrift in der Fassung der Pkw-VIG-Novelle 2005, BGBl. I Nr. 34/2006, treten mit In-Kraft-Treten einer Verordnung gemäß § 11 dieses Bundesgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die Anhänge I bis IV außer Kraft. Paragraph 4, Absatz eins und 2, Paragraph 5, Absatz eins,, die Überschrift des Paragraph 6 und Paragraph 6, Absatz eins und Absatz 2,, Paragraph 7, Absatz eins und 3, Paragraph 11,, Paragraph 12, sowie Paragraph 13, samt Überschrift in der Fassung der Pkw-VIG-Novelle 2005, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2006,, treten mit In-Kraft-Treten einer Verordnung gemäß Paragraph 11, dieses Bundesgesetzes in Kraft; gleichzeitig treten die Anhänge römisch eins bis römisch IV außer Kraft.