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(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Destillation hergestelltArt. 8 Z 16 lit. c, so hat der Bundesminister für Finanzen unter Berücksichtigung der zum Gewinnen von Alkohol verwendeten Waren und der hiebei angewandten VerfahrenBGBl. I Nr. 227/2021)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Verordnung den Zeitpunkt zu bestimmenArtikel 8, der als Aufnahme der Herstellung von Alkohol anzusehen istZiffer 16, Litera c,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 227 aus 2021,)
(Anm.: Abs. 5 aufgehoben durch Destillation hergestelltArt. 8 Z 16 lit. c, so hat der Bundesminister für Finanzen unter Berücksichtigung der zum Gewinnen von Alkohol verwendeten Waren und der hiebei angewandten VerfahrenBGBl. I Nr. 227/2021)Anmerkung, Absatz 5, aufgehoben durch Verordnung den Zeitpunkt zu bestimmenArtikel 8, der als Aufnahme der Herstellung von Alkohol anzusehen istZiffer 16, Litera c,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 227 aus 2021,)