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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Im Sinne des § 102d Abs. 8 KFG 1967§ 7 KonGeV werden folgende Aufgaben auf die Bundesanstalt für Verkehr übertragen: Im Sinne des Paragraph 102 d, Absatz 8, KFG 1967 werden folgende Aufgaben auf die Bundesanstalt für Verkehr übertragen:
Im Sinne des § 102d Abs. 8 KFG 1967§ 7 KonGeV werden folgende Aufgaben auf die Bundesanstalt für Verkehr übertragen: Im Sinne des Paragraph 102 d, Absatz 8, KFG 1967 werden folgende Aufgaben auf die Bundesanstalt für Verkehr übertragen: