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Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 119 Abs. 2 und 3, 122 Abs. 2, 123 Abs. 1 und 3, 124 Abs. 1 und 2, 125 Abs. 3, 127 Abs. 3, 128 Abs. 2, und 134 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2013, wird verordnet:
Änderung
Präambel/Promulgationsklausel
Auf Grund der §§ 119 Abs. 2 und 3, 122 Abs. 2, 123 Abs. 1 und 3, 124 Abs. 1 und 2, 125 Abs. 3, 127 Abs. 3, 128 Abs. 2, und 134 Abs. 2 des Schifffahrtsgesetzes, BGBl. I Nr. 62/1997 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 180/2013, wird verordnet: