Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Ausstellung von Befähigungsausweisen gemäß § 119 Abs. 1 und 2 des Schifffahrtsgesetzes. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Ausstellung von Befähigungsausweisen gemäß Paragraph 119, Absatz eins und 2 des Schifffahrtsgesetzes.
Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Ausstellung von Befähigungsausweisen gemäß § 119 Abs. 1 und 2 des Schifffahrtsgesetzes. Die Bestimmungen dieser Verordnung gelten für die Ausstellung von Befähigungsausweisen gemäß Paragraph 119, Absatz eins und 2 des Schifffahrtsgesetzes.