§ 1 FSG-VBV (weggefallen)

Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 21.12.2013 bis 31.12.9999
§ 1 FSG-VBV (weggefallen) seit 21.12.2013 weggefallen.Paragraph eins,

Der Antrag auf

  1. 1.Ziffer einsBewilligung von Ausbildungsfahrten und
  2. 2.Ziffer 2Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B ist mit einem Formblatt, das die Inhalte des Musters von Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Antragsteller haben die jeweils von Ihnen auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Bewerber hat dabei den oder die Begleiter namhaft zu machen.Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B ist mit einem Formblatt, das die Inhalte des Musters von Anlage 1 Anmerkung, Anlage 1 nicht darstellbar) enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Antragsteller haben die jeweils von Ihnen auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Bewerber hat dabei den oder die Begleiter namhaft zu machen.

Stand vor dem 20.12.2013

In Kraft vom 01.03.1999 bis 20.12.2013
§ 1 FSG-VBV (weggefallen) seit 21.12.2013 weggefallen.Paragraph eins,

Der Antrag auf

  1. 1.Ziffer einsBewilligung von Ausbildungsfahrten und
  2. 2.Ziffer 2Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B ist mit einem Formblatt, das die Inhalte des Musters von Anlage 1 (Anm.: Anlage 1 nicht darstellbar) enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Antragsteller haben die jeweils von Ihnen auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Bewerber hat dabei den oder die Begleiter namhaft zu machen.Erteilung einer vorgezogenen Lenkberechtigung für die Klasse B ist mit einem Formblatt, das die Inhalte des Musters von Anlage 1 Anmerkung, Anlage 1 nicht darstellbar) enthält, in zweifacher Ausfertigung einzubringen. Die Antragsteller haben die jeweils von Ihnen auszufüllenden Rubriken dieses Formblattes vollständig und wahrheitsgetreu auszufüllen. Der Bewerber hat dabei den oder die Begleiter namhaft zu machen.

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