§ 37 WFG (weggefallen)

Wohnbauförderungsgesetz 1954

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2019 bis 31.12.9999
Paragraph 37,

(Anm§ 37 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1967) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1967,)

Stand vor dem 31.12.2018

In Kraft vom 01.01.1968 bis 31.12.2018
Paragraph 37,

(Anm§ 37 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.: aufgehoben durch BGBl. Nr. 280/1967) Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Nr. 280 aus 1967,)

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