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Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren§ 25 WFG seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im § 23 Z 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt31.12.2018 weggefallen. Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im Paragraph 23, Ziffer 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt.
Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren§ 25 WFG seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im § 23 Z 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt31.12.2018 weggefallen. Der Baukostenzuschuß kann innerhalb von zehn Jahren seit der gänzlichen Flüssigmachung zurückgefordert werden, wenn einer der im Paragraph 23, Ziffer 2 und 3 angeführten Tatbestände vorliegt.