Mit den nachstehenden Auswahlboxen können Sie zwei Versionen wählen und diese miteinander vergleichen. Zusätzlich erlaubt Ihnen dieses Tool eine Hervorhebung der Änderungen vorzunehmen und diese einerseits separat und andererseits in Form eines zusammengeführten Texts anzuzeigen.
Legende:
Ein grün hinterlegter Text zeigt eine neu hinzugekommene Passage im linken Textcontainer an.
Ist eine Textpassage rot hinterlegt, ist diese in der linken Box weggefallen.
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(2) Wird die geförderte Baulichkeit ohne Zustimmung des Landes durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ins Eigentum einer anderen Person übertragen, so können die von diesem Zeitpunkt an flüssiggemachten Annuitätenzuschüsse zurückgefordert werden§ 23 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.
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(2) Wird die geförderte Baulichkeit ohne Zustimmung des Landes durch ein Rechtsgeschäft unter Lebenden ins Eigentum einer anderen Person übertragen, so können die von diesem Zeitpunkt an flüssiggemachten Annuitätenzuschüsse zurückgefordert werden§ 23 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.