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Legende:
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Hypothekardarlehen, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vom Lande verbürgt werden, gelten als mündelsichere Anlagen§ 20 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.
Hypothekardarlehen, die nach den Bestimmungen dieses Bundesgesetzes vom Lande verbürgt werden, gelten als mündelsichere Anlagen§ 20 WFG seit 31.12.2018 weggefallen.