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(2) § 3 zweiter Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(3) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2005 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs. 4, 3 Abs. 2 sowie § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(5) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2009 tritt mit rückwirkend mit 1. Juli 2009 in Kraft.
(6) § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.
(2) § 3 zweiter Halbsatz in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 142/2004 tritt mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(3) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2005 tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2005 in Kraft.
(4) Die §§ 1 Abs. 4, 3 Abs. 2 sowie § 4 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 71/2005 treten mit 1. Jänner 2006 in Kraft.
(5) § 3 Abs. 1 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 84/2009 tritt mit rückwirkend mit 1. Juli 2009 in Kraft.
(6) § 3 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 100/2018 tritt mit 1. Jänner 2020 in Kraft.