Bundes-Jugendförderungsgesetz (B-JFG) Fundstelle

Bundes-Jugendförderungsgesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.01.2024 bis 31.12.9999
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2023
  3. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  4. § 0 gültig von 01.01.2001 bis 24.05.2018

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Zielsetzung

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Förderung der Jugendarbeit

§ 3.

Grundsätze der Jugendarbeit

§ 4.

Förderungsempfänger - Träger der Jugendarbeit

§ 5.

Förderungsarten

§ 6.

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 7.

Besondere Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 8.

Richtlinien

§ 9.

Datenschutz

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 10.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 11.

Vollziehung

§ 12.

Inkrafttreten

Stand vor dem 31.12.2023

In Kraft vom 25.05.2018 bis 31.12.2023
  1. § 0 heute
  2. § 0 gültig ab 01.01.2024 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 152/2023
  3. § 0 gültig von 25.05.2018 bis 31.12.2023 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 32/2018
  4. § 0 gültig von 01.01.2001 bis 24.05.2018

1. Abschnitt

Allgemeine Bestimmungen

§ 1.

Zielsetzung

§ 2.

Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt

Förderung der Jugendarbeit

§ 3.

Grundsätze der Jugendarbeit

§ 4.

Förderungsempfänger - Träger der Jugendarbeit

§ 5.

Förderungsarten

§ 6.

Allgemeine Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 7.

Besondere Voraussetzungen für die Gewährung einer Förderung

§ 8.

Richtlinien

§ 9.

Datenschutz

3. Abschnitt

Schlussbestimmungen

§ 10.

Personenbezogene Bezeichnungen

§ 11.

Vollziehung

§ 12.

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