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Auf Grund des Geschlechtes - insbesondere unter Bedachtnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat - darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht Auf Grund des Geschlechtes - insbesondere unter Bedachtnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat - darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß Paragraph eins, Absatz eins, niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht
Auf Grund des Geschlechtes - insbesondere unter Bedachtnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat - darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß § 1 Abs. 1 niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht Auf Grund des Geschlechtes - insbesondere unter Bedachtnahme auf den Ehe-Familienstand oder Familienstandden Umstand, ob jemand Kinder hat - darf im Zusammenhang mit einem Dienst- oder Ausbildungsverhältnis gemäß Paragraph eins, Absatz eins, niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden, insbesondere nicht