§ 54 AMD-G Anwendung auf Teletext

Audiovisuelle Mediendienste-Gesetz

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Aktuelle Fassung

In Kraft vom 01.10.2010 bis 31.12.9999
§ 54.Paragraph 54,

Auf die Veranstaltung von Teletext finden § 2 Z 21, § 30 Abs. 1,die §§ 31 §§ 29 bis 34 dieses Bundesgesetzes37 sowie die § 41 Abs. 1 und §§ 42 bis 43 sinngemäß Anwendung. Auf die Veranstaltung von Teletext finden die Paragraphen 29 bis 37 sowie die Paragraph 41, Absatz eins und Paragraphen 42 bis 43 sinngemäß Anwendung.

Stand vor dem 30.09.2010

In Kraft vom 01.08.2001 bis 30.09.2010
§ 54.Paragraph 54,

Auf die Veranstaltung von Teletext finden § 2 Z 21, § 30 Abs. 1,die §§ 31 §§ 29 bis 34 dieses Bundesgesetzes37 sowie die § 41 Abs. 1 und §§ 42 bis 43 sinngemäß Anwendung. Auf die Veranstaltung von Teletext finden die Paragraphen 29 bis 37 sowie die Paragraph 41, Absatz eins und Paragraphen 42 bis 43 sinngemäß Anwendung.

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